Der erste Tarifvertrag der AWO wurde von den Mitbegründerinnen Marie Juchacz und Elfriede Ryneck am 06. Februar 1930 unterschrieben. Marie Juchacz war zu diesem Zeitpunkt die Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt e.V., Elfriede Ryneck ihre Stellvertreterin. Sie schlossen den “Manteltarifvertrag für die Arbeiter und Angestellten in den Heimen und Unternehmungen der Arbeiterwohlfahrt” mit dem “Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs” und dem “Zentralverband der Angestellten” ab.
Der Tarifvertrag der AWO von 1930 war der fortschrittlichste seiner Zeit, auch wenn seine Inhalte aus heutiger Sicht eher schmächtig und urig wirken sollten.