Tarifvertrag zum Fahrradleasing
Zum 01.06.2021 ist der „Tarifvertrag zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern bei der AWO in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft getreten. Beschäftigte können mit Ihrem Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile zum Zwecke des Leasings eines Fahrrades sowie leasingfähiges Zubehörs umgewandelt werden. Für die Zeit der Entgeltumwandlung überlässt der Arbeitgeber als Leasingnehmer der/dem Beschäftigten das Fahrrad…