Kollektivanträge des Betriebsrates
Wenn Beschäftigte Ansprüche im Rahmen der Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend machen wollen, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen. Viele Beschäftigte haben aber dazu nicht immer die ausreichende Kenntnisse und den entsprechenden Mut. Für viele ist es dann angenehmer, wenn ein solcher Antrag vom Betriebsrat gestellt wird. Der Betriebsrat kann entsprechende Anträge für einen Beschäftigten oder für eine kollektive Gruppe von Beschäftigten stellen. Im letzteren Fall spricht man von einem Kollektivantrag. Wie der Beschäftigte kann auch der Betriebsrat alle 6 Monate den Kollektivantrag erneut stellen. Damit kann der Betriebsrat die Rechte der Beschäftigten für den jeweiligen Zeitraum der Ausschlussfrist sichern. Innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren muss der/die einzelne Beschäftigte mit Hinweis auf die Kollektivanträge des Betriebsrates seine Gesamtansprüche berechnen und einen eigenen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Lehnt dieser die Ansprüche ab, kann der/die betroffenen Beschäftigte Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.