Die Gewerkschaft ver.di setzt sich mit den bei ihr organisierten AWO-Beschäftigten in jeder Tarifrunde für existenzsichernde Entgelte sowie für Respekt und Anerkennung ein.
Im Rahmen der Tarifrunde 2021 fand am 25. Februar die erste Verhandlung zwischen der Gewerkschaft ver.di und den AWO-Arbeitgeber in NRW statt. Hier hat ver.di – auf der Grundlage eines sehr frühen und positiv bewerteten Angebots der AWO-Arbeitgeber – ihre Forderungen und Erwartungen eingebracht. Seitens der Arbeitgeber gab es darauf zwar auch positive Reaktionen, aber in folgenden wesentlichen Fragen kam man nicht voran:
- Die Arbeitgeber machen bei der Eingruppierung eine Gleichbehandlung von Erzieher*innen in der OGS mit denen in den Kindertageseinrichtungen von der Politik abhängig. Solange für die OGS-Arbeit keine finanziell einheitlichen Regelungen geschaffen und solange keine grundsätzlichen Ansprüche an die pädagogische Betreuung der Kinder entwickelt würden, so lange seien sie nur bereit, den Erzieher*innen in der OGS eine Zulage zu zahlen. Hier sind sie lediglich bereit, die bisherige Zulage in Höhe von 90 € auf 120 € zu erhöhen.
- Sie lehnen den von ver.di geforderten Mindestbetrag in Höhe von 75 € ab.
- Sie wollen die Ungleichbehandlung der Beschäftigten in Vollzeit mit denen in Teilzeit weiterhin aufrechterhalten. Teilzeitbeschäftigte sollen – zumindest in dieser Tarifrunde – keinen Überstundenzeitzuschlag für ihre Mehrarbeitsstunden erhalten.
Die letzten beiden Forderungen nach einem Mindestbetrag und einem Zeitzuschlag für Mehrarbeit stellen eine soziale Komponente dar. Denn davon würden vor allem diejenigen Beschäftigten profitieren, die in den unteren Entgeltgruppen eingruppiert sind. Die allermeisten davon sind Frauen, denen bei der Einstellung in der Regel nur eine Teilzeitbeschäftigung angeboten wird. Häufig unterschreitet ihr Einkommen die Grenze, mit der sie beim Jobcenter eine Aufstockung beantragen können bzw. müssen. Für geleistete Mehrarbeit erhalten sie keine Zuschläge. Das trägt dazu bei, dass sie häufiger über ihre vertraglich garantierte wöchentliche Stundenzahl hinaus zur Arbeit gerufen werden. Sie sind also doppelt und dreifach benachteiligt.
In Vorbereitung auf die nächste Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern am 17. März will die Gewerkschaft ver.di wissen, wie wichtig ihren Mitgliedern die Durchsetzung einer sozialen Komponente in dieser Tarifrunde ist. Zahlreiche Tarifaktive von ver.di haben schon um den internationalen Frauentag am 08. März herum NRW-weit damit begonnen, ihre Kolleginnen und Kollegen persönlich zu befragen. Das hat bereits große Bewegung losgetreten und zu einer breiten Rückmeldung geführt. Das soll nun kurz vor der nächsten Tarifverhandlung durch eine Online-Befragung ergänzt werden.